Marktordnung
Unsere aktuelle Marktordnung können Sie hier als PDF herunterladen.
Standplätze – Aufbau – Abbau
Die Standplätze werden von Ordnungskräften zugewiesen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht, auch nicht bei vorheriger Reservierung. Reservierte Standplätze müssen bei allen Veranstaltungen bis 7.30 Uhr eingenommen werden; telefonische Vorreservierungen bis 7.00 Uhr. Aufbau der Verkaufsstände ist vor 7.00 Uhr nicht erlaubt und der Abbau der Verkaufsstände vor 17.00 Uhr ist ebenfalls nicht erlaubt. Aus Sicherheitsgründen dürfen Fahrzeuge die Veranstaltungsplätze nicht befahren. Bei einem Aufbau von mindestens 4 m können Fahrzeuge hinter dem Stand abgestellt werden, soweit dies möglich ist. Busse und Transporter ab 6 m am Stand. Tiefgaragen und Parkhäuser ohne Fahrzeuge am Stand. Parkende Fahrzeuge, die Gänge, Rettungswege oder Zufahrten versperren, werden kostenpflichtig für den Fahrzeugführer abgeschleppt. Sonderstände ( Gastronomie/Getränke) nur nach Absprache! Schriftlich reservierte Plätze mit beidseitiger Bestätigung sind verbindlich.
Standmiete
Die Standmieten werden im Laufe der Veranstaltung vom Veranstalter oder von Ordnungskräften kassiert. Es wird die längste Seite vom Stand berechnet. Die Mindestabnahme beträgt 2 lfd. Meter. Kinder bis 12 Jahre bekommen 1 m gratis, aber Verkauf nur von eigenen Spielsachen möglich. Schüler / Studenten erhalten 20% Rabatt. Grundgebühr pro Stand 5,-- €
Standmiete, falls nicht anders angegeben, pro laufender Meter/Tag:
Antik und Trödel | 10,-- € |
Neuware | 15,-- € |
Grundgebühr pro Stand | 5,-- € |
Angebote: Brühl – Bad Godesberg
Auto am Stand : Antik und Trödel bis 4 lfd. Meter 35,-- € und jeder weitere lfd. Meter 7,50 €
Grundgebühr pro Stand 5,-- €
Neben der Standmiete wird eine Reinigungskaution i.H. von 5,00 Euro erhoben, die bei sauberem Verlassen des Platzes erstattet wird. Für die Nutzung eines Stromanschlusses werden 5,00 -15,00 € pro Aussteller und Tag abgerechnet. Der Veranstalter haftet nicht für Stromausfälle und ausreichende Strommenge. Es sind nur VDE-geprüfte Geräte zugelassen.
Marktzeit
Nach den gesetzlichen Vorschriften von 11.00 -18.00 Uhr.
Platzvergabe
Die Platzvergabe ist immer ein Tag vor der Veranstaltung von 17.00-19.00 Uhr auf dem Verstaltungsgelände gegen Vorkasse möglich. Ansonsten werden die Plätze Sonntagmorgen von 6.00-8.00 Uhr vergeben, falls nicht anders angegeben.
Warenbeschränkung
Keine Waffen, Nazi-Artikel, Tiere, gewaltverherrlichende Artikel und Waren, die gegen das Zoll- und Urheberrecht verstoßen. Verkauf von Neuwaren nur mit gültiger Reisegewerbekarte bzw. Gewerbeanmeldung möglich.
Haftung
Die Marktbeschicker haften für alle Schäden, die von ihnen, ihren Bediensteten oder durch herabfallende Gegenstände oder durch Rangieren mit Fahrzeugen verursacht werden. Das Mitführen bzw. Betreiben von Gasflaschen ist verboten, wenn keine gesonderte Haftpflicht nachgewiesen wird. Der Betreiber unterliegt der Anzeige- und Nachweispflicht gegenüber dem Veranstalter und haftet alleine für evtl. Schäden. Der Veranstalter haftet nicht bei Diebstahl / Beschädigung von Waren, Fahrzeugen, Ständen etc. Bei drohenden Unwettern entscheidet der Marktbeschicker, ob er den Markt weiter fortsetzt, haftet somit aber für entstehende Schäden. Bei Befahren des Platzes gilt die Marktordnung und Standmiete als anerkannt.
Bei Änderungen, Ausfall oder Irrtümern sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen!